Hilfen auf einen Blick

§31 Sozialpädagogische Familienhilfe

Familienhilfe ist eine intensive, praktische und längerfristige Hilfe „vor Ort“ und erfordert die Mitarbeit der Familie. Der/die Familienhelfer/In sucht die Familie in der Regel in ihrer Wohnung auf. Die Arbeit setzt unmittelbar in der Familie und deren Lebensumfeld an.


Durch die sozialpädagogische Familienhilfe erhält die Familie Unterstützung in Erziehungsaufgaben (Erziehungsfragen), bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten, sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Die SPFH unterstützt die Familie durch beratende Gespräche und bietet die Möglichkeit neues Verhalten im Alltag mit den Familien einzuüben. Die pädagogische Arbeit mit Eltern und Kindern wird ergänzt durch Gruppen- und Freizeitaktivitäten mit den Familien.


Die Betreuung ist darauf ausgerichtet, in Zusammenarbeit mit der Familie und anhand von vorhandenen Ressourcen, Strategien zur Bewältigung ihrer spezifischen Schwierigkeiten zu entwickeln. Die Förderung einer eigenverantwortlichen und für die verschiedenen Familienmitglieder zufrieden stellenden Lebensgestaltung, bei der die angemessene Versorgung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen gewährleistet ist, ist ein grundlegendes Ziel der Hilfe.

In der SPFH unterstützen wir Familien mit Hilfebedarf im Bereich:

  • der Pflege und Erziehung,
  • der Versorgung und Förderung der Kinder,
  • der Beziehungsgestaltung, z.B. bei Krisen und Konflikten,
  • der Haushaltsorganisation und des Umgangs mit Ämtern und Institutionen.

 

Wir arbeiten mit Familien:

  • die in ihrer Erziehungsfunktion überfordert sind,
  • deren Familiensystem wieder hergestellt werden muss,
  • die Begleitung in Trennungsphasen benötigen,
  • die akute und längerfristige Krisen bewältigen müssen,
  • die Probleme mit der Integration in ihr soziales Umfeld haben,
  • deren Hilfebedarf vertiefend abklärt werden muss (Clearingmodul).

 

 

 

§30 Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Jugendhilfeleistung, im Rahmen derer, Eltern, Kinder und Jugendliche flexibel beraten und begleitet werden, wenn erzieherische Problemlagen ihren Familienalltag besonders beeinträchtigen.

Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds, unterstützen und, unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie, seine Verselbständigung und Entwicklung fördern. Das Kind oder der Jugendliche wird als Einzelperson wahrgenommen, ernstgenommen und gleichzeitig in seiner Verbindung zu seinem familiären oder sozialen Umfeld gesehen und dementsprechend behandelt.


In der Erziehungsbeistandschaft fördern wir junge Menschen

  • mit Entwicklungsproblemen, reaktiven Störungen und Problemen im Bereich des Sozial-, Arbeits-, Lern- und Leistungsverhaltens,
  • mit Störungen im Umfeld jugendpsychiatrischer Krankheitsbilder und/oder seelischer Behinderung, wenn eine ambulante Behandlung/ Therapie als ausreichend angesehen wird und parallel zu unserer Hilfe erfolgt,
  • bei Aufenthalt in einer „Subkultur“, die die Persönlichkeitsentwicklung gefährdet,
  • mit Verhaltensstörungen im Zusammenhang mit psychotropen Substanzen(bei einer verfestigten Sucht kann eine EB nur nach einer Entziehungsmaßnahme und einer begleitenden Therapie erfolgen),
  • mit Problemen im Familiensystem oder der Eltern- Kindbeziehung.



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